AGB´s — Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Vertragsgrundlagen

ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN schließt Kauf-, Werk- oder Dienst­ver­trä­ge mit sei­nen Auf­trag­ge­bern ab. Für sämt­li­che Leis­tun­gen der ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN gel­ten neben indi­vi­du­ell aus­ge­han­del­ten ein­zel­ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen die vor­lie­gen­den „All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN“ in der zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses jeweils gel­ten­den Fas­sung, sowie die jeweils gel­ten­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Etwa­ige die­sen Ver­trags­grund­la­gen ent­ge­gen­ste­hen­de All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen oder die­sen gleich­ste­hen­den Ver­trags­grund­la­gen des Auf­trag­ge­bers gel­ten
als gegen­über ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN abbedungen.

2.Vertragsschluss

Bestel­lun­gen von Leis­tun­gen der ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN kön­nen form­los an ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN über­mit­telt wer­den. Bestel­lun­gen haben die von ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN gewünsch­te Leis­tung, einen unver­bind­li­chen Leis­tungs­zeit­raum, den Leis­tungs­ort sowie detail­lier­te Anga­ben zur Sys­tem­um­ge­bung zu beinhal­ten. Die Bestel­lung gilt wäh­rend der Annah­me­frist als den Auf­trag­ge­ber bin­den­des Ange­bot. Die Annah­me­frist beginnt mit dem Ein­gang der Bestel­lung und beträgt fünf Werk­ta­ge. Nimmt ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN das Ange­bot nicht inner­halb von acht Stun­den an, so erhält der Bestel­ler von ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN unver­züg­lich eine Ein­gangs­be­stä­ti­gung in Text­form. Ver­brau­cher (§ 13 BGB) erhal­ten eine Ein­gangs­be­stä­ti­gung in Schrift­form. Ein Anspruch auf eine Ein­gangs­be­stä­ti­gung besteht jedoch nicht. Wird inner­halb der Frist kei­ne Ein­gangs­be­stä­ti­gung erteilt, so endet die Bin­dung des Bestel­lers an das Ange­bot. Die Annah­me des Ange­bots erfolgt durch eine geson­der­te Auf­trags­be­stä­ti­gung. Die Auf­trags­be­stä­ti­gung hat in Text­form zu erfol­gen. Der Inhalt der Auf­trags­be­stä­ti­gung bestimmt den Ver­trags­in­halt. In der Auf­trags­be­stä­ti­gung kann ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN Vor­schlä­ge zur alter­na­ti­ven Pro­blem­be­he­bung machen. Von ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN erkann­te unzu­rei­chen­de Anga­ben zu den Leis­tungs­vor­aus­set­zun­gen sind vor einer Auf­trags­be­stä­ti­gung zwi­schen den Par­tei­en zu klä­ren. Der Ablauf der Annah­me­frist ist für den Zeit­raum der Klä­rung gehemmt. Der Zugang einer Auf­trags­be­stä­ti­gung ist vom Auf­trag­ge­ber gegen­über ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN in Text­form zu bestä­ti­gen. Ver­brau­cher (§ 13 BGB) haben den Zugang der Auf­trags­be­stä­ti­gung schrift­lich zu bestä­ti­gen. Ein Ver­trag kommt erst durch Absen­dung der Ein­gangs­be­stä­ti­gung an ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN zustan­de. Sämt­li­che zum Ver­trags­ab­schluss füh­ren­den Erklä­run­gen sind in deut­scher Spra­che abzugeben.

3.Leistungspflicht von ROSSICOM IT‐DIENSTLEISTUNGEN

Ist in der Auf­trags­be­stä­ti­gung ein Leis­tungs­zeit­punkt oder Leis­tungs­zeit­raum nicht kon­kret ange­ge­ben, so bestimmt ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN die­sen nach bil­li­gem Ermes­sen. ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN kün­digt in die­sen Fäl­len sei­ne Bereit­schaft zur Leis­tung min­des­tens zwei Stun­den vor Leis­tungs­be­ginn dem Ver­trags­part­ner an. Bei der Leis­tung kann sich ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN Erfül­lungs­ge­hil­fen bedie­nen. Soweit nicht anders ver­ein­bart, schul­det ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN Waren und Leis­tun­gen mitt­le­rer Art und Güte. ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN ist berech­tigt, mit trif­ti­gem Grund die geschul­de­te Leis­tung in für den Ver­trags­part­ner zumut­ba­rer Wei­se zu ändern.

4.Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Auf Ver­lan­gen des Auf­trag­ge­bers wer­den bestell­te Waren ver­sandt. Das Ver­lan­gen ist bei der Bestel­lung zu erklä­ren. Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, einen Lie­fer­ter­min mit ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN zu ver­ein­ba­ren, zu dem eine vom Auf­trag­ge­ber zur Abnah­me bevoll­mäch­tig­te Per­son am Ziel­ort anwe­send ist. 
Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, bei der Lie­fe­rung der Ware, die­se unver­züg­lich auf offen­sicht­li­che Män­gel zu prü­fen und ange­zeig­te Män­gel von ROSSICOM
IT‐
DIENSTLEISTUNGEN prü­fen zu las­sen. Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN im erfor­der­li­chen Umfang frei­en Zugang zu den Räum­lich­kei­ten und allen zur Ver­trags­er­fül­lung not­wen­di­gen Gegen­stän­den, Doku­men­ten Pass­wör­tern, etc. zu gewäh­ren. Kann ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN ver­ein­bar­te Leis­tun­gen wegen nicht gewähr­tem oder ver­zö­ger­tem Zugang oder wegen unzu­tref­fen­der Anga­ben in der Bestel­lung nicht oder nicht zeit­ge­recht erbrin­gen, trägt der Ver­trags­part­ner die sich dar­aus erge­ben­den Kos­ten. Der Auf­trag­ge­ber stellt sicher, dass er über sämt­li­che erfor­der­li­chen Rech­te (Nut­zungs­rech­te, Lizen­zen, etc.) bezüg­lich der Kom­po­nen­ten ver­fügt, die zur Leis­tungs­er­brin­gung durch ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN genutzt, gespei­chert, ver­än­dert, ange­zeigt oder über­mit­telt wer­den müs­sen oder in sons­ti­ger Wei­se erfor­der­lich sind. Der Auf­trag­ge­ber stellt ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN von sämt­li­chen Ansprü­chen Drit­ter und dar­aus resul­tie­ren­der Kos­ten (ein­schließ­lich Anwalts­ge­büh­ren, und Rechts­ver­fol­gungs­kos­ten) frei, die durch eine Ver­let­zung von Rech­ten Drit­ter ent­ste­hen.

5.Erfüllungsort/Gefahrübergang

Erfül­lungs­ort für Waren­lie­fe­run­gen ist der Sitz von ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN. Soweit nicht zwin­gen­de gesetz­li­che Bestim­mun­gen etwas ande­res erfor­dern, erfolgt die Ver­sen­dung von Waren auf Gefahr des Auf­trag­ge­bers. Die Kos­ten der Ver­sen­dung ein­schließ­lich der Ver­pa­ckungs­kos­ten trägt der Auf­trag­ge­ber.
Erfül­lungs­ort für sons­ti­ge Leis­tun­gen der ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN ist der jeweils vom Auf­trag­ge­ber in der Bestel­lung ange­ge­be­ne Ort. Ist kein Ort ange­ge­ben, gilt der Sitz der ROSSICOM IT‐DIENSTLEISTUNGEN als Erfüllungsort.

6.Leistungsfrist

Die Leis­tungs­frist für ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN beginnt regel­mä­ßig mit Ver­trags­ab­schluss. Ist eine Vor­aus­zah­lung des Käu­fers ver­ein­bart, beginnt die Leis­tungs­frist jedoch nicht vor dem Ein­gang der ver­ein­bar­ten Vor­aus­zah­lung. Die Leis­tungs­frist endet mit Bereit­stel­lung der bestell­ten Ware am Erfül­lungs­ort bzw. mit Abschluss der Leis­tung am Erfüllungsort.

7.Zahlungsbedingungen

Alle Leis­tun­gen der ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN sind auf Rech­nung von ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN ohne Abzü­ge inner­halb von 7 Kalen­der­ta­gen nach dem Rech­nungs­da­tum zu zah­len. ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN ist berech­tigt mit der Auf­trags­be­stä­ti­gung eine ange­mes­se­ne Vor­aus­zah­lung bis zur Höhe von 100% des bestell­ten Waren­wer­tes bzw. 30% der zu erwar­ten­den Ver­gü­tung für Leis­tun­gen zu ver­lan­gen. Der Anspruch auf Vor­aus­zah­lung ent­steht mit der Absen­dung der Auf­trags­be­stä­ti­gung und ist inner­halb einer Woche zur Zah­lung fällig.

8.Zahlungsverzug/Verzugszinsen

Leis­tet der Käu­fer inner­halb der Zah­lungs­frist nicht, so kommt er in Ver­zug. Einer Mah­nung von ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN bedarf es nicht, da der Zah­lung der Zugang der Rech­nung vor­aus­zu­ge­hen hat und eine ange­mes­se­ne Zeit für die Leis­tung bestimmt ist, die vom Rech­nungs­da­tum an nach dem Kalen­der zu berech­nen ist. Wäh­rend des Zah­lungs­ver­zu­ges hat der Auf­trag­ge­ber Ver­zugs­zin­sen in gesetz­lich zuläs­si­ger Höhe zu leis­ten. Die wei­ter­ge­hen­de Gel­tend­ma­chung gesetz­li­cher Rech­te bei Schuld­ner­ver­zug bleibt hier­von unberührt.

9.Gewährleistungsansprüche

Män­gel der Waren und Leis­tun­gen sind schrift­lich gegen­über ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN anzu­zei­gen. Offen­sicht­li­che Män­gel kön­nen nur bin­nen zwei Wochen nach Ablauf der Leis­tungs­frist ange­zeigt wer­den. Bei allen frist- und form­ge­mäß ange­zeig­ten Män­geln bleibt der Auf­trag­ge­ber auf das Recht der Nach­er­fül­lung beschränkt. Schlägt die Nach­er­fül­lung fehl oder wird sie von ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN vor­be­halt­los abge­lehnt, ist der Auf­trag­ge­ber zur Selbst­vor­nah­me oder zur ange­mes­se­nen Min­de­rung des Kauf­prei­ses bzw. der Ver­gü­tung berech­tigt. Soweit nicht zwin­gen­de gesetz­li­che Regeln dem ent­ge­gen­ste­hen, ist ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN zur Bestim­mung der Art der Nach­er­fül­lung berechtigt.

10.Haftungsbeschränkung/Fristen

Der Auf­trag­ge­ber kann wegen einer Pflicht­ver­let­zung durch ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN nicht vor Ablauf von zwei Wochen nach Ablauf der Leis­tungs­frist vom Ver­trag zurück­tre­ten, Scha­den­er­satz ver­lan­gen oder ande­re Ansprü­che gel­tend machen. ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN haf­tet nur für Schä­den, die auf gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz von ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN, eines gesetz­li­chen Ver­tre­ters oder eines Erfül­lungs­ge­hil­fen beru­hen. Ein etwa­iger Scha­den­er­satz­an­spruch ist der Höhe nach auf das Ver­trags­vo­lu­men beschränkt, soweit zwin­gen­de gesetz­li­che Bestim­mun­gen dem nicht ent­ge­gen­ste­hen. Soweit sich der Scha­den auf Leben, Kör­per oder Gesund­heit einer Per­son erstreckt, gel­ten die gesetz­li­chen Bestimmungen.

11.Rücktritt vom Vertrag

ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN kann vom Ver­trag zurück­tre­ten, wenn nicht vor­her­seh­ba­re Leis­tungs­hin­der­nis­se, die ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN nicht zu ver­tre­ten hat, die ver­trags­ge­mä­ße Über­ga­be der Waren bzw. die ver­trags­ge­mä­ße Leis­tung, ver­ei­teln und eine Über­win­dung des Leis­tungs­hin­der­nis­ses ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN nicht zuge­mu­tet wer­den kann. Unzu­mut­bar­keit ist ins­be­son­de­re anzu­neh­men, wenn ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN unver­züg­lich nach Ein­gang der Emp­fangs­be­stä­ti­gung mit der Erfül­lung begon­nen oder die­se beauf­tragt hat, die ver­ein­ba­rungs­ge­mä­ße Erfül­lung beob­ach­tet und unver­züg­lich nach Kennt­nis vom
Leis­tungs­hin­der­nis Abhil­fe besorgt hat., ohne das Leis­tungs­hin­der­nis tat­säch­lich besei­ti­gen zu kön­nen. ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN kann vom Ver­trag zurück­tre­ten, wenn die Ver­pflich­tung zur Leis­tungs­er­brin­gung für ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN wirt­schaft­lich unzu­mut­bar ist. Wirt­schaft­li­che Unzu­mut­bar­keit liegt ins­be­son­de­re vor, wenn durch zum Zeit­punkt der Auf­trags­be­stä­ti­gung unvor­her­seh­ba­re Preis­er­hö­hun­gen die Ver­trags­er­fül­lung um mehr als 25 % ver­teu­ern. Jeder Rück­tritt ist schrift­lich zu erklä­ren. Die Über­mitt­lung per Tele­fax reicht zur Wah­rung der Schrift­form und der Frist aus, soweit die Über­sen­dung der Rück­tritts­er­klä­rung im Ori­gi­nal als­bald erfolgt. Die gesetz­li­chen Rück­tritts­rech­te bei­der Par­tei­en blei­ben von den Bestim­mun­gen die­ser Zif­fer unberührt.

12.Eigentumsvorbehalt

Bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung blei­ben von ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN gelie­fer­te Waren Eigen­tum von ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN. Bei Ver­kauf oder ander­wei­ti­gem Unter­gang gelie­fer­ter Waren gehen die Ansprü­che des Auf­trag­ge­bers auf die Gegen­leis­tung und bei Ver­bin­dung, Ver­mi­schung oder Ver­ar­bei­tung der gelie­fer­ten Waren das Eigen­tums­recht an der neu­en Sache auf ROSSICOM IT‐DIENSTLEISTUNGEN über.

13.Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das Ver­trags­ver­hält­nis und des­sen Durch­füh­rung fin­det aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land Anwen­dung. Die­se Rechts­wahl fin­det, soweit gesetz­lich zuläs­sig, auch auf Ver­brau­cher­ver­trä­ge Anwen­dung. Für sämt­li­che Rechts­strei­te aus die­sem Ver­trag ist das ört­lich für den Sitz von 
ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN sach­lich zustän­di­ge Gericht zuständig.

14.Datenschutz

ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN weist im Hin­blick auf § 33 Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) dar­auf hin, dass per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Rah­men des Ver­trags­schlus­ses und der Ver­trags­durch­füh­rung erho­ben, genutzt, gespei­chert und ver­ar­bei­tet wer­den. ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN ist berech­tigt, die Bestands­da­ten sei­ner Kun­den zu ver­ar­bei­ten und zu Wer­be­zwe­cken, zur Bera­tung, zur Markt­for­schung und zur bedarfs­ge­rech­ten Gestal­tung der Ange­bo­te zu nut­zen. ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN wird nach Maß­ga­be des § 34 BDSG der/dem dazu gesetz­lich Berech­tig­ten auf Ver­lan­gen jeder­zeit über den jeweils gespei­cher­ten Daten­be­stand, soweit er die/den Berechtigte/n betrifft, voll­stän­dig und unent­gelt­lich Aus­kunft ertei­len. ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN ver­pflich­tet sich, über sämt­li­che ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen des Auf­trag­ge­bers, die ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN im Rah­men der Ver­trags­er­fül­lung bekannt wer­den, Still­schwei­gen gegen­über Drit­ten zu bewah­ren. Aus­nah­men von die­ser Ver­trau­lich­keit sind zuläs­sig, soweit im Rah­men ord­nungs­ge­mä­ßer Ver­trags­er­fül­lung die Infor­ma­tio­nen wei­ter­ge­ge­ben wer­den müs­sen, der Auf­trag­ge­ber ein­ge­wil­ligt hat oder gesetz­li­che Aus­kunfts­pflich­ten bestehen. ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN wird der­ar­ti­ge Infor­ma­tio­nen außer­halb der Ver­trags­er­fül­lung weder selbst nut­zen oder spei­chern, noch sol­che Infor­ma­tio­nen an Drit­te zur Nut­zung oder Spei­che­rung wei­ter­ge­ben. Unter­la­gen, Doku­men­ta­tio­nen, Skiz­zen o.ä. wird ROSSICOM IT-DIENSTLEISTUNGEN nach der voll­stän­di­ger beid­sei­ti­ger Ver­trags­er­fül­lung unver­züg­lich an den
Auf­trag­ge­ber zurück­ge­ben und auch kei­ne Kopien zurückbehalten.

15.Verfallfristen

Sämt­li­che wech­sel­sei­ti­gen Ansprü­che aus einem Ver­trags­ver­hält­nis ver­fal­len, wenn sie nicht inner­halb einer Frist von drei Mona­ten nach ihrer Fäl­lig­keit schrift­lich gegen­über der ande­ren Ver­trags­par­tei gel­tend gemacht wer­den. Lehnt die Gegen­par­tei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht, so ver­fällt der Anspruch, wenn er nicht inner­halb einer Frist von drei wei­te­ren Mona­ten gericht­lich gel­tend gemacht wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen — RossiCom iT-Dienstleistungen, Marcel Roßbach — Stand: 18.02.2019

    Welcome to Our Website